Corporate Governance - Entsprechenserklärung 2008
Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS AG identifizieren sich mit den Zielen des Deutschen Corporate Governance Kodex, eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle zu fördern.
Corporate Governance bei der ESTAVIS AG ist darauf ausgerichtet, das Vertrauen von Anlegern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung des Unternehmens zu stärken.
Gemäß § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft jährlich eine Erklärung abzugeben, inwiefern den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird.
Entsprechenserklärung 2008
„Gemeinsame Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der ESTAVIS AG erklären gemäß § 161 AktG:
Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der aktuellen Fassung vom 6. Juni 2008 wurde und wird durch die ESTAVIS AG mit folgenden Ausnahmen entsprochen:
Kodex Ziffer 3.8 (D&O-Versicherung)
Die Gesellschaft hat eine D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen, die keinen Selbstbehalt vorsieht. Ein Selbstbehalt hat nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat keine Auswirkungen auf das Verantwortungsbewusstsein und die Loyalität der Organmitglieder.
Kodex Ziffer 4.2.3 (Vergütung)
Die Gesamtvergütung des Vorstandes umfasst derzeit fixe und variable Bestandteile, jedoch keine Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.
Ein Abfindungs-Cap für ausscheidende Vorstandsmitglieder ist derzeit nicht vereinbart. Der Aufsichtsrat wird eine entsprechende Anpassung der Anstellungsverträge der Vorstands-mitglieder prüfen.
Kodex Ziffer 5.1.2 (Altersgrenze)
Auf die Festlegung einer Altersgrenze wird aufgrund der Altersstruktur des Vorstands zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.
Kodex Ziffer 5.3.1, 5.3.2 und 5.3.3 (Ausschüsse)
Der Aufsichtsrat hat bislang auf die Einrichtung von Ausschüssen verzichtet, insbesondere auch auf die Einrichtung eines Prüfungs- und eines Nominierungsausschusses. Der Aufsichtsrat wird prüfen, inwieweit die Einrichtung von Ausschüssen die Aufsichtstätigkeit zukünftig optimieren kann.
Kodex Ziffer 7.1.2 (Befassung des Aufsichtsrats mit Zwischenberichten)
Derzeit werden Quartalsberichte vor Veröffentlichung nicht mit dem Aufsichtsrat erörtert. Der Aufsichtsrat wird die Einrichtung eines Prüfungsausschusses prüfen.“
Berlin, den 27. August 2008
Vorstand und Aufsichtsrat
ESTAVIS AG


